Zum Abschluss der Weiterqualifizierungsmaßnahme Handtherapeut/-in DAHTH muss der zukünftige Handtherapeut eine Prüfung ablegen. Alle dazu wichtigen Informationen finden Sie nachfolgend.

Sollten im Vorfeld Unklarheiten bestehen oder Fragen auftauchen können Sie uns jederzeit per mail an info@dahth.de kontaktieren. Erst wenn alle Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme erfüllt sind, kann der Antrag Zulassungsantrag zur Prüfung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Unterlagen und Belege unbearbeitet zurücksenden.

Voraussetzungen und Zugang zur Prüfung

  • Abgeschlossene Ausbildung / Studium als Ergo- oder Physiotherapeut mit Anerkennung in Deutschland
  • Mindestens vier Jahre allgemeine Berufserfahrung
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Handtherapie mit einem Umfang von 30 Wochenstunden bzw. entsprechend längere Berufserfahrung bei Teilzeitarbeit
  • Erfolgreiche Teilnahme an allen 12 Modulen der Weiterbildung zum Handtherapeut/-in DAHTH. Für die Inanspruchnahme der Äquivalenz müssen die entsprechenden Module sowie die Prüfung bis zum 31.12.2017 absolviert werden.
  • Schriftlicher und vollständiger Antrag auf Zulassung zur Prüfung inklusive aller notwendigen Nachweise an die DAHTH e. V. in zweifacher Ausführung. Bitte nur Kopien der Teilnahmebescheinigungen / OP-Hospitationen / sonstige Formulare einreichen. Keine Originale! Der Antrag muss mind. 8 Wochen vor Prüfungstermin vorliegen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Download Formular)
  • Kopie der Urkunde zur staatlichen Anerkennung (Berufsurkunde)
  • Kopie der Bestätigung des Arbeitgebers über die allgemeine Berufserfahrung (Download Formular Berufserfahrung)
  • Nachweis der mind. zweijährigen, handspezifischen Berufserfahrung (Formular, Bestätigung durch den medizinischen Leiter einer handchirurgischen Klinik oder handtherapeutischen Schwerpunktpraxis / Einrichtung)
  • Nachweis aller absolvierten Module über die Kopie der Teilnahmebescheinigung
  • Bei Inanspruchnahme der Äquivalenz: pro Modul, für das eine Äquivalenz in Anspruch genommen wird, muss ein separates Formular ausgefüllt und der Nachweis erbracht werden

Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausführung eingereicht werden an

Therapiezentrum Avenius

Untere Hauptstraße 4 – 6

68766 Hockenheim

Prüfungsablauf

Die Weiterbildung Handtherapeut/-in DAHTH wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Geprüft wird der zukünftige Handtherapeut DAHTH durch den Prüfungsausschuss. Dieser setzt sich aus einem anerkannten Handchirurgen der DGH und einem handtherapeutisch erfahrenen und qualifizierten Therapeuten zusammen. Über die korrekte Anwendung der Prüfungsordnung einschließlich der Durchführung der Prüfung selbst wacht ein Vertreter der Prüfungskommission, der als Beisitzer während der Prüfung anwesend ist. Die gesamte Prüfung wird schriftlich von einem Protokollführer festgehalten. Die gestellten Prüfungsfragen setzten sich aus den Inhalten aller zwölf Module zusammen.

Kosten für die Prüfung

Der Kostenbeitrag für die Prüfung beträgt ab dem 01. Mai 2022 für DAHTH-Mitglieder 300.- €, für Nichtmitglieder 450.- €. Diese Gebühr muss nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Im Anschluss daran erfolgt die Bestätigung des Prüfungszugangs.