Handtherapeutische Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung

Die DAHTH e.V. hat gemeinsam mit der DGH ein weiteres Qualitätskriterium entwickelt, das in der Öffentlichkeit auf die Verfügbarkeit handtherapeutischer Kompetenz bei ihren Mitgliedern hinweist.

Das Kriterium nennt sich Handtherapeutische Schwerpunktpraxis DAHTH oder Handtherapeutische Fachabteilung DAHTH. Diese Zusatzbezeichnung stellt im Wesentlichen eine Vorstufe zur flächendeckenden Verfügbarkeit von Handtherapeuten DAHTH dar. In einem strengen Überprüfungsverfahren muss konkret nachgewiesen werden, dass man sich in der entsprechenden Praxis / Abteilung auf die Behandlung von Handverletzten in besonderer Weise eingestellt und spezialisiert hat. Hierfür müssen spezifische Punkte in einem Fragenkatalog erreicht und nachgewiesen werden.

Auf der Landkarte, welche die geographische Zuordnung der Mitglieder der DAHTH in Deutschland darstellt, werden diese speziell zertifizierte Praxen und Abteilungen graphisch hervorgehoben.

Wie wird man Schwerpunktpraxis / Schwerpunktabteilung DAHTH?

Ergo- bzw. Physiotherapiepraxen sowie EAP- Einrichtungen und klinische therapeutische Fachabteilungen können diese Zertifizierung erwerben, indem sie einen schriftlichen Antrag bei der DAHTH e. V. stellen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Nachweis von mind. 1500 Behandlungen von Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen der Hand pro Jahr
  • Mind. eine positive Bestätigung durch einen Handchirurgen vor Ort, dass die handtherapeutische Arbeit der entsprechenden Einrichtung qualitativ hochwertig ist
  • Im Fragenkatalog müssen mind. 15 von 28 Punkten erreicht werden
  • Alle Angaben dieses Antrags müssen mit eindeutigen Dokumenten belegt werden
  • Mind. ein Mitarbeiter der Einrichtung muss Mitglied der DAHTH e. V., da der Antrag nur von Mitgliedern der DAHTH e. V. gestellt werden kann

 

Den ausführlichen Fragebogen finden Sie hier

 

Jeder Antragsteller muss anerkennen, dass die DAHTH e.V. bei ihren Qualitätsauszeichnungen den Rechtsweg ausdrücklich ausschließt, da dies die Kapazitäten des Vereins überlasten würde. Lediglich vereinsinterne Schlichtungsverfahren sind zur Bearbeitung von Unstimmigkeiten zulässig.

Für die Bearbeitung dieses Antrages sind 100 € Bearbeitungsgebühr gemeinsam mit der Antragstellung auf das Konto der DAHTH zu überweisen. Der Antrag wird nach Eingang der Unterlagen durch die DAHTH e. V. geprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung des Antrages wird durch die DAHTH e. V. ein Zertifizierungsschreiben zur Verwendung in der Öffentlichkeit ausgestellt.

Ihre vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle der

Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie
Westtor 7
48324 Sendenhorst

Besonders herausragend sind für die DAHTH e. V. jene Einrichtungen, die bereits ausgebildete Handtherapeuten DAHTH beschäftigen. Wenn diese in verantwortlicher Position die Rehabilitation von Handpatienten gestalten und überwachen, stuft die DAHTH e. V. diese Einrichtungen eine Stufe höher ein als die diejenigen, die den Status handtherapeutische Schwerpunktpraxis DAHTH oder handtherapeutische Fachabteilung DAHTH erreicht haben. Sie erreichen damit die höchste Bewertung der DAHTH e. V.