• Welchen Nutzen bietet mir momentan die Weiterbildung zum Handtherapeuten/-in DAHTH?

    In erster Linie dient die Weiterbildung der eigenen Wissensvermehrung und einem aktuellsten Kenntnisstand in den Bereichen der Handrehabilitation. Nach Abschluss der Weiterbildung einschließlich erfolgreicher Prüfung darf die Zusatzbezeichnung „Handtherapeut/-in DAHTH“ offiziell geführt werden.

  • Wo kann ich weitere Informationen über die Weiterbildung zum Handtherapeuten/-in DAHTH erhalten?

    Primär findet man alle wichtigen Informationen auf dieser Website. Sollten Sie spezielle Fragen haben, die durch unsere Website nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte per mail an info@dahth.de

  • Wie kann ich Referent für die DAHTH e. V. werden?

    Wenden Sie sich bitte per mail an oder schriftlich auf dem Postweg an:

    Geschäftsstelle der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. DAHTH

    Westtor 7

    48324 Sendenhorst

  • Wer kann die Ausbildung zum „Handtherapeuten/-in DAHTH“ durchlaufen?

    Ergo- und Physiotherapeuten, deren Ausbildung in Deutschland anerkannt wird.

  • Muss man Mitglied in der DAHTH e. V. sein, um „Handtherapeut/-in DAHTH“ zu werden?

    Nein. Die DAHTH e. V. hat eine allgemeine Anerkennung ihrer Handtherapeutenqualifikation zum Ziel. Auch Nichtmitglieder können die von uns geforderten Module besuchen und somit ihre Qualifikation vervollständigen. Ob jemand den Vorteil der Vergünstigungen bei Kursen und der umfassenderen Informiertheit als DAHTH e. V. – Mitglied nutzen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

  • Welchen Umfang hat die Weiterbildungsmaßnahme „Handtherapeut/-in DAHTH“?

    Die Weiterbildung umfasst 450 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

  • Müssen die Module in einer bestimmten Reihenfolge besucht werden?

    Nein, es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge. Jedes Modul ist ein in sich abgeschlossenes Element und kann vor oder nach anderen Elementen besucht werden. Die Module B1 und C1 sind in sich noch einmal in 3 Teile aufgeteilt. Diese müssen in der entsprechenden Reihenfolge besucht werden.

  • Können auch nur einzelne Module besucht werden oder muss die ganze Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen werden?

    Ja, es können je nach Interesse auch nur einzelne Module besucht werden.

  • Muss man sich bei der DAHTH e. V. melden, wenn man die Weiterbildung beginnen möchte?

    Nein. Vor und während der Qualifizierung müssen die Teilnehmer sich nicht bei der DAHTH e.V. melden. Erst wenn alle Module absolviert wurden, muss man mit dem Antrag auf Bearbeitung der Unterlagen zur Prüfungszulassung mit der DAHTH e. V. in Kontakt treten.

  • Können bereits absolvierte Fortbildungen angerechnet werden?

    Ja. Einige Fortbildungen, die inhaltlich, qualitativ und quantitativ vergleichbar mit Modulen der DAHTH e. V. – Reihe sind und die die Qualitätskriterien erfüllen, können in einer Übergangszeit (bis Ende 2017) angerechnet werden. Bestimmte Qualifikationen werden wir auch darüber hinaus anerkennen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den entsprechenden Modulen.

  • Wie kann man bereits erworbene Qualifikationen anrechnen lassen?

    Sie haben die Möglichkeit, sich die jeweiligen Bestätigungsformulare herunterzuladen und bestätigen zu lassen. Mehr Informationen finden Sie bei den entsprechenden Modulen und unter Downloads.

  • Was ist der Unterschied zwischen der DAHTH e. V. und der Akademie für Handrehabilitation?

    Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie (DAHTH) e. V. ist die nationale Vertretung der Handtherapeuten Deutschlands in den internationalen Dachverbänden (EFSHT, IFSHT). Die DAHTH e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich die Qualifizierung der Handtherapeuten auf höchsten international geltenden Standards zur Aufgabe gemacht hat. Gemeinsam mit der DGH richtet die DAHTH e. V. einen gemeinsamen, jährlich stattfindenden Kongress aus. Der Verein hat keine kommerziellen Interessen und wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt.

    Die Akademie für Handrehabilitation (AfH) ist ein Fortbildungsinstitut und Wirtschaftsunternehmen, welches an verschiedenen Standorten in Deutschland, Fortbildungskurse zur Handtherapie anbietet.

  • Wie schließt man die Weiterbildungsmaßnahme „Handtherapeut/-in DAHTH“ ab?

    Die Gesamtmaßnahme schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.

  • In Welchem Zeitrahmen muss ich die Weiterbildungsmaßnahme abschließen?

    Es gibt keine Vorgabe, in welchem Zeitrahmen man die Weiterbildung abschließen muss. Uns ist es wichtig, die erlernten Inhalte in das tägliche handtherapeutische Arbeitsfeld zu übertragen und Erfahrungen zu sammeln, bevor man geprüft wird. Somit verfallen auch keine bereits absolvierten Kurse und müssen nicht noch einmal belegt werden.

  • Wie teuer ist die gesamte Weiterbildungsmaßnahme?

    Sollten alle Module belegt werden, so rechnen wir bei 450 Unterrichtseinheiten mit einem Preis von ca. 6000 €. Die Kosten schwanken abhängig vom Fortbildungsveranstalter, bei dem die Module besucht werden und ggf. durch die Anerkennung von Vorqualifikation.

  • Welche Kosten fallen sonst noch an?

    • Kosten für die Fortbildungsveranstaltungen; diese legen die Veranstalter fest
    • Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung
    • Prüfungsgebühren (Mitglied: 300€, Nichtmitglied: 380€)
  • Wie verhält es sich mit der geforderten Berufserfahrung?

    Die vier Jahre allgemeine Berufserfahrung sowie die zwei Jahre handspezifische Berufserfahrung in Vollzeit müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung erreicht sein.

    Sie sind NICHT Voraussetzung für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen.

    Das Volumen der Arbeitszeit richtet sich nach den üblichen Standards:

    • Vollzeit: > 30 Wochenstunden
    • Teilzeit: ca. 20 Wochenstunden

    Teilzeittätigkeiten müssen entsprechend hochgerechnet werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der fachliche Schwerpunkt Handrehabilitation nur teilweise gelebt wird.

    Die DAHTH e.V. empfiehlt bezüglich der behandelten Patienten eine einfache statistische Dokumentation selbst zu führen. Dies erleichtert im Zweifelsfall sicher das Verfahren zur Anerkennung der Berufserfahrung.

  • Ist die Zusatzbezeichnung „Handtherapeut/-in DAHTH“ anerkannt?

    Nach wie vor ein klares Nein – die Zusatzqualifikation Handtherapeut DAHTH e. V. ist nicht allgemein anerkannt. In Deutschland gibt es nach wie vor keine Handtherapeutenqualifikation, die allgemein anerkannt ist.

  • Wird die Zusatzbezeichnung „Handtherapeut/-in DAHTH“ in Zukunft anerkannt sein?

    Wir haben nach wie vor keinen Zweifel an der erfolgreichen Etablierung unserer Zusatzqualifikation im deutschen Gesundheitswesen. Die wichtigsten Ärztegesellschaften sowie unsere internationalen Dachorganisationen EFSHT und IFSHT stehen bereits hinter unserem Konzept.

    An der Anerkennung durch die Kostenträger arbeiten wir weiter mit Nachdruck.

  • Wozu bezahlt man den Mitgliedsbeitrag?

    • Vergünstigungen bei den Fortbildungen
    • Bereitstellung der Geschäftsstelle mit einer Teilzeitangestellten
    • Ausrichtung der Jahrestagung
    • Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit des Vorstands
    • Herausgabe der Zeitschrift für Handtherapie zweimal jährlich
  • Was habe ich davon, mich handtherapeutische Schwerpunktpraxis / Fachabteilung nennen zu können?

    Die Hervorhebung auf unserer Landkarte führt dazu, dass Handpatienten, Ärzte, Rehaberater und andere Fachdiszipline über Ihre Schwerpunktsetzung informiert werden. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer vermehrten und zielgenaueren Nachfrage und Steigerung der Patientenzahlen.

  • Ist die Zertifizierung handtherapeutische Schwerpunktpraxis / Fachabteilung kostenpflichtig

    Ja. Pro Antrag müssen 90 € Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Dies beinhaltet eine normale, aufwandsarme Überprüfung der eingereichten Unterlagen inkl. der Klärung der Dokumentation einzelner Parameter, die notwendigen Verwaltungsarbeiten bis hin zur Ausstellung einer aussagekräftigen Urkunde und Erfassung auf der Landkarte unserer Internetseite.

  • Warum muss ich Mitglied der DAHTH e. V. sein, um Schwerpunktpraxis / Fachabteilung zu werden?

    Die DAHTH e.V. hat hier gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) ein Regelwerk geschaffen, mittels dem in einem überprüfbaren, standardisierten Verfahren die Konzentration eines Leistungserbringers auf die Handrehabilitation gemessen und belegt werden kann.
    Die Antragstellung ist freiwillig und jedes Mitglied erkennt mit der Antragstellung an, dass hier der Rechtsweg ausgeschlossen ist. D.h. dass bei Nichteinigung über eine Bewertung der Angaben ausschließlich vereinsinterne Schlichtungsregelungen greifen.

    Die DAHTH e. V. hat mit der verpflichtenden Mitgliedschaft eine rechtliche Handhabe, damit bei diesem Verfahren möglicherweise ausufernde, rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.

  • Wird es zu einer Rezertifizierung der Schwerpunktpraxis / Abteilung kommen?

    Eine erneute Überprüfung der Qualitätskriterien nach Ablauf von fünf Jahren ist geplant. Genaue Richtlinien sind derzeit in Arbeit.
    Bei dieser neuerlichen Überprüfung könnte möglicherweise auch verpflichtend nachzuweisen sein, dass mindestens ein(e) „Handtherapeut/-in DAHTH“ verantwortlich beschäftigt ist.
    Die DAHTH e. V. behält sich das Recht vor, Wiederholungsüberprüfungen durchzuführen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Nichteinhaltung der Mindestkriterien hat.

  • Ich erreiche die Mindestanzahl an Patientenbehandlung noch nicht. Was kann ich tun?

    Empfehlungen

    • Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Regionalgruppentreffen der DATHT e. V. für mehr Austausch zwischen Kollegen und Ärzten
    • Gezielte OP-Hospitation und fachlicher Austausch mit Handchirurgen und Ärzten vor Ort als „Zuweiser“
    • Abschluss der Weiterbildung „Handtherapeut/-in DAHTH“, da dies erfahrungsgemäß zu mehr Nachfrage führt

     

  • Ich kann die geforderte Punktzahl im Fragebogen nicht erreichen, da meine Praxis dafür zu klein ist und ich als einzige/r Therapeut/-in Handpatienten behandle. Was nun?

    Die DAHTH e.V. unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Die konkrete Arbeit vor Ort mit Patienten und Gesundheitspartnern kann sie allerdings nicht leisten.

    Die sieben Kriterien inkl. ihrer jeweils steigenden Leistungsbewertung können auch ein Leitfaden für die Entwicklung unserer handtherapeutischen Schwerpunktausrichtung sein. In praktisch allen Kriterien kann man nach unserer Ansicht Steigerungen erreichen. Auf diesem Weg individuell voranzuschreiten erachten wir als Garant für die Erreichung des angestrebten Status.

  • Ich möchte an den Treffen der Regionalgruppen teilnehmen. Was muss ich dafür tun?

    Auf der Landkarte finden Sie für das entsprechende Bundesland die zugehörigen Regionalgruppen und ihre Leiter. Bei Interesse kontaktieren Sie diese. Für Mitglieder der DAHTH e. V. ist eine Teilnahme an den Treffen kostenlos. Für Nichtmitglieder wird ein kleiner Unkostenbeitrag verlangt.

  • Wie kann ich mich in die Landkarte eintragen?

    Als Mitglied der DAHTH e. V. können Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und einem Passwort unter „Login“ in den internen Mitgliederbereich einloggen. Dort können Sie einen vorgegebenen Arbeitgeber auswählen oder neu anlegen. Dieser erscheint mit Ihnen als Mitglied der DAHTH auf der Landkarte.

  • Ich habe die Arbeitsstelle gewechselt und nun ist meine alte Arbeitsstelle nicht mehr in der Landkarte geführt, obwohl diese viele Handpatienten behandeln oder Schwerpunktpraxis sind. Was muss ich nun tun?

    Um in der Landkarte aufgeführt zu werden ist es notwendig, dass ein Mitarbeiter Mitglied der DAHTH e. V. ist und seine Arbeitsstelle eingetragen hat (dies ist seit 01/2016 Pflicht).

    Falls die graphische Hervorhebung der Schwerpunkteinrichtung noch fehlen sollte, melden Sie sich bitte per Mail an: Benjamin Backes

  • Ich möchte die Zeitschrift für Handtherapie beziehen. Was muss ich tun?

    Als Mitglied der DAHTH e. V. bekommen Sie halbjährlich (Juni und Dezember) kostenfrei eine Ausgabe der Zeitschrift für Handtherapie.
    Es gibt auch die Möglichkeit, ein Abo der Zeitschrift für Handtherapie zu bekommen. Mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik Zeitschrift.

Sollten nach aufmerksamen Lesen der Website und der häufig gestellten Fragen noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte per Email an:

info@dahth.de