Der Verein

Inhaltsverzeichnis

Wer wir sind

Gegründet wurde die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e.V. (DAHTH) am 6. Mai 1995 von Ärzten, Ergo- und Physiotherapeuten mit dem Ziel, die Erforschung, Verbreitung und Qualitätssicherung der Handtherapie voranzutreiben. Inzwischen hat die DAHTH  740 Mitglieder.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. (DAHTH) ist ordentliches Mitglied in den internationalen Dachverbänden der Handtherapeuten (Europäische Gesellschaft für Handtherapie –EFSHT; Internationale Gesellschaft für Handtherapie – IFSHT) und somit offizieller Vertreter Deutschlands. Die DAHTH e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und vertritt die Interessen der Handtherapie in Deutschland. Sie kooperiert aufs Engste mit der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH).

Ziel der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie ist die Etablierung der Handtherapie in Deutschland auf höchstem Niveau. Dies erreicht sie durch:

  • Fachübergreifenden Austausch und Kontakt mit Kliniken und Praxen im In-und Ausland
  • Intensive Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH)
  • Berufspolitische Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein für Ergotherapeuten e. V. (DVE)
  • Förderung der Kommunikation zwischen Handtherapeuten und Handchirurgen
  • Mitarbeit bei der Definition von evidenzbasierten Behandlungsleitlinien
  • Organisation fachbezogener Tagungen
  • Standardisierung und Qualitätssicherung in der handtherapeutischen Befunderhebung und Behandlung
  • Konzeptionierung und Etablierung der international anerkannten Zusatzqualifikation für Ergo- und Physiotherapeuten „Handtherapeut DAHTH“
  • Stetige Weiterentwicklung der Qualifikation „Handtherapeut DAHTH“ nach aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Definition Handtherapie

Die Handtherapie umfasst die Rehabilitation von Patienten mit angeborenen, traumatischen und degenerativen Erkrankungen der oberen Extremität und deren Auswirkungen.

In der Handtherapie soll die funktionsgestörte Hand zum zielgerichteten, automatisierten und koordinierten Gebrauch, also zur möglichst ursprünglichen Funktion zurückgeführt oder Kompensationsmöglichkeiten erarbeitet werden. Das Ziel der Handtherapie ist, dem Patienten frühere Beschäftigungen und Tätigkeiten weitestgehend zu ermöglichen um seinen Anforderungen im sozialen, häuslichen und beruflichen Bereich wieder gerecht zu werden.

Zur Handtherapie gehören u. a. Schienenbehandlung, Manuelle Therapie, Sensibilitätstraining, aktive und passive Bewegungsübungen, PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) Selbsthilfe-Training bei den Aktivitäten des täglichen Lebens und physikalische Maßnahmen.

(DAHTH e. V., 1999)

Geschäftsstelle

Maria Große Hundrup

2006 wurde die Geschäftsstelle der DAHTH in Sendenhorst eröffnet. Für weitere Informationen über die DAHTH e.V. und spezielle Anliegen steht Ihnen Frau Maria Große Hundrup als Leiterin der Geschäftsstelle telefonisch zur Verfügung.

Unseren Flyer können Sie hier herunterladen

Geschäftszeiten

Montag 10:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 14:00 Uhr

Kontakt

Geschäftsstelle der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. (DAHTH)

Maria Große Hundrup

Westtor 7

48324 Sendenhorst

Telefon: 02526-300-1618
Fax: 02526-300-4618
Email: buero@dahth.de

Vorstand

Der ehrenamtlich tätige Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. besteht aus dem Hauptvorstand (1. und 2. Vorsitzender, Schriftführer, Kassenwart) sowie dem erweiterten Vorstand. Zum erweiterten Vorstand zählen die Koordinatoren für Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Kongresse sowie für internationale Kontakte.

Der Vorstand wird von den Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederjahresversammlung für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Stefan Schmitt

1. Vorsitzender

Stefan Schmitt

Ergotherapeut seit 1998; Handtherapeut DAHTH seit 2011

Seit 2004 selbständig in eigener Praxis in Mönchengladbach.

Aufgabenbereiche

  • Offizieller Ansprechpartner für berufspolitische Angelegenheiten
  • Repräsentation der DAHTH bei öffentlichen Auftritten
  • Kontakt zu ärztlichen, therapeutischen und internationalen Fachgesellschaften
  • Vortragstätigkeit
  • Vorbereitung und Durchführung der Vorstandssitzung und der Mitgliederjahreshauptversammlung
  • Ansprechpartner in allen Belangen

Kontakt

schmitt@dahth.de

Johanna Ismaier

2. Vorsitzende

Johanna Ismaier

Ergotherapeutin seit 2006; Bc of. Health in Occupational Therapy (NL) seit 2012; Gesundheitspsychologin M. Sc. seit 2019;

Handtherapeutin DAHTH

Seit 2018 selbständig in eigener Praxis in Hohenbrunn (München) mit Schwerpunkt Handtherapie.

Aufgabenbereiche

  • Unterstützung der 1. Vorsitzenden
  • Bearbeitung der info@dahth Email
  • Kontakt zu Notar und Anwalt in Rechtsfragen
  • Unterstützung der AG’s Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit

Kontakt:

ismaier@dahth.de

Katja Karasev

Schriftführerin

Katja Karasev

Physiotherapeutin seit 2015;

Seit 2021 selbständige Physiotherapeutin in der Praxis für Physiotherapie und Handtherapie Neye  & Karasev mit Schwerpunkt Handrehabilitation;

 

Aufgabenbereiche

  • Bearbeitung schriftlicher Angelegenheiten
  • Protokollführung bei allen Vorstandssitzungen und der Mitgliederjahreshauptversammlung
  • Archivierung aller Unterlagen
  • Kontaktperson und Ansprechpartner für die Redaktion der ZfH

Kontakt

katjakarasev@gmail.com

Dagmar Fucik

Kassenwart

Dagmar Fucik

Ergotherapeutin seit 2005; Handtherapeutin DAHTH

Seit 2007 selbständig tätig als Geschäftsführerin in eigener Praxis mit Schwerpunkt Handtherapie

Aufgabenbereiche

  • Verwaltung der Vereinskasse
  • Verantwortlicher in allen finanziellen Belangen (Steuererklärung, Buchführung über Einnahmen und Ausgaben, Finanzverwaltung)
  • Ansprechpartner für den Steuerberater
  • Führung und regelmäßige Überwachung der getätigten Bankgeschäfte, Meldung bei angeschlossener Verbandszugehörigkeit zum Mitgliederbestand
  • Überwachung und Begleichung der vom Vorstand beschlossenen Ausgaben, Zuschüsse, Mittelverwendung

Kontakt

Anna-Lena Avenius

Koordinatorin Fachausschuss Weiterbildung

Anna-Lena Avenius

Physiotherapeutin seit 2009; BA Gesundheitsmanagement seit 2013; Handtherapeutin DAHTH

2011-2019 tätig in der BG Unfallklinik Ludwigshafen im Bereich Hand,- Plastische,- Rekonstruktive Chirurgie, Schwerbrandverletztenzentrum

Seit 06/2017 selbständig in eigener Praxis für Physiotherapie

Aufgabenbereiche

  • Qualitätssicherung der Weiterbildung Handtherapeut DAHTH
  • Koordination und Planung der Prüfung (Prüfungstermine, Akquise und Kontakt der Prüfung, Ansprechpartner für Prüflinge)
  • Bearbeitung der Prüfungsanträge
  • Referentenakquise und Kontakt
  • Zusammenarbeit mit der Döpfer Akademie
  • Rezertifizierung
  • Kontakt zur Prüfungskommission

Kontakt

avenius@dahth.de

Anneke Wedel

Koordinatorin Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Website

Anneke Wedel

Ergotherapeutin seit 2008, Handtherapeutin DAHTH

Tätig seit 2008 in der Universitätsmedizin Mannheim, orthopädisch-unfallchirurgisches Zentrum

 

Aufgabenbereiche

  • Darstellung der DAHTH in Social Networks
  • Website
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Merchandising

Kontakt

pr@dahth.de

Christine Popp

Koordinatorin Fachausschuss Kongresse

Christine Popp

Ergotherapeutin seit 2001; Handtherapeutin DAHTH

Seit 2015 selbständig in eigener Praxis für Ergotherapie mit Schwerpunkt Handrehabilitation;

Aufgabenbereiche

  • Koordination und Planung des jährlich stattfindenden DAHTH-Kongresses
  • Engste Zusammenarbeit mit Intercongress, Kongressbüro und Industrieausstellung
  • Unterstützung der/des jährlich wechselnden Tagungspräsidenten/in der DAHTH
  • Vor- und Nachkorrespondenz mit den Kongressreferenten/innen und Intercongress
  • Betreuung der Abstract-Einreichungen und Weiterleitung an das wissenschaftliche Komitee
  • Informationsweiterleitung an den DAHTH-Webmaster
  • Repräsentant während der gesamten Kongressveranstaltung
  • Planung und Organisation der beiden Jahresvorstandssitzungen

 

Kontakt

popp@dahth.de

Ingela Henningsen

Delegierte Internationale Kontakte (EFSHT, IFSHT)

Ingela Henningsen

Physiotherapeutin seit 1987, Handtherapeutin DAHTH

Seit 1995 selbständig tätig in eigener Praxis in Heidelberg mit Schwerpunkt Handrehabilitation.

 

Aufgabenbereiche

  • Kontakt zu den ausländischen Handtherapie-Dachverbänden (EFSHT, IFSHT)
  • Teilnahme an internationalen Handtherapiekongressen und Repräsentation der DAHTH bei den Council Meetings
  • Vermittlung von Therapeuten und Hospitationsstellen im In- und Ausland

Kontakt

henningsen@dahth.de

Natascha Weihs

Delegierte zur Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH)

Natascha Weihs

Physiotherapeutin seit 1997; Handtherapeutin DAHTH

Seit 2009 Leitung Abteilung Handtherapie der Klinik für Handchirurgie Bad Neustadt a. d. Saale

Aufgabenbereiche

  • Kontakt zur DGH

Kontakt

weihs@dahth.de

Regionalgruppen

Um den regionalen Austausch zwischen den Handtherapeuten zu fördern, gibt es deutschlandweit Regionalgruppen. Diese setzen sich aus mindestens fünf Teilnehmern, bestehend aus Ärzten, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten zusammen. Mehrmals im Jahr finden Treffen statt, an denen Mitglieder der DAHTH kostenlos teilnehmen können. Nichtmitglieder können gegen einen Unkostenbeitrag an bis zu drei Veranstaltungen teilnehmen.

Ziele der Regionalgruppen

  • Regionale Fortbildungen
  • Vertretung gemeinsamer regionaler Interessen
  • Austausch von Erfahrungen
  • Durchführung gegenseitiger Hospitationen
  • PR-Arbeit für die Handtherapie
  • Regionale Zusammenarbeit mit ortsansässigen Handchirurgen
  • Konzeptentwicklung zu handspezifischen Themen

 

Generelle Informationen über die Regionalgruppen erhalten Sie von der Sprecherin der Regionalgruppenleiter.

Heike Christmann

Sprecherin der Regionalgruppenleiter

Heike Christmann

Ergotherapeutin seit 2005. Tätig in eigener Praxis mit Schwerpunkt Handtherapie / Handrehabilitation seit 2019.

 

Kontakt
E-Mail: h.christmann@hand-ergo-therapie.de

 

Aufgabenbereiche der RGL-Sprecherin

  • Schnittstelle der einzelnen Regionalgruppen und zum Vorstand
  • Ansprechpartner der Regionalgruppen
  • Organisation und Durchführung des Treffens der Regionalgruppenleiter bei der Jahrestagung
Isabel Iven

Vertreter der RGL-Sprecherin

Isabel Iven

Ergotherapeutin seit 2016. Angestellt in der Praxis für Ergotherapie und Handrehabilitation Anke Odenthal in Neuss.

Kontakt: isabel.iven@gmx.de

 

Aufgabenbereiche:

  • Unterstützung der Sprecherin der Regionalgruppen

Das bietet die DAHTH

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. bietet Ihnen ein Ausbildungskonzept auf höchstem Niveau an. Zudem stellt sie Interessierten an der Handtherapie eine Vielzahl an Informationen zur Verfügung. Hier ein kurzer Auszug, des Leistungsangebotes:

  • Arbeitsgruppen zu speziellen Themenschwerpunkten in Ihrer Nähe
  • Berufspolitische Aktivitäten zur Etablierung und Weiterentwicklung der Handtherapie in Deutschland inklusive der Synchronisation mit unseren europäischen und weiteren internationalen Nachbarn
  • Forum zum Informationsaustausch über handtherapeutische Themen
  • Aktuelle Informationen über Neuigkeiten in der Handtherapie auf der Website der DAHTH und über den Social Media Kanal Facebook
  • 2-mal jährlich erscheinende Zeitschrift für Handtherapie für Mitglieder kostenlos
  • Beteiligung am Jahreskongress der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Handchirurgie (DAH)
  • Unterstützung bei Fortbildungen und Symposien unter der Patronatschaft der DAHTH
  • Jährlicher Kongress gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Handtherapie (DGH)

1995 Vereinsgründung
1996-1999 Ausrichtung des 1.-4. Kongresses in Erlangen
2000 5. Jahrestagung in München
2001 1. DAHTH-Seminartage in Sendenhorst bei Münster1. Drei-Länder-Kongress (F, CH, D) in Straßburg (Frankreich)
2002 7. Kongress in Münster
2003 2. DAHTH-Seminartag in Sendenhorst
2003 8. Kongress mit dem Biberacher AK für Handtherapie, Friedrichshafen
2004 9. Kongress in Bad Neustadt / Saale2. Drei-Länder-Kongress (F;CH, D) in Basel (Schweiz)
2005 3. DAHTH-Seminartage in Mönchengladbach10. Kongress in Jena
2006 11. Kongress, ab diesem Jahr immer gemeinsam mit der DGH, in Heidelberg
2007 12. Kongress in Berlin
2008 13. Kongress in Hamburg
2009 14. Kongress in Tübingen
2010 15. Kongress in Nürnberg
2011 16. Kongress in Bonn
2012 17. Kongress in Lübeck
2013 18. Kongress in Düsseldorf
2014 19. Kongress in Baden-Baden
2015 20. Kongress in Ludwigsburg
2016 21. Kongress in Frankfurt am Main
2017
2018
22. Kongress in München
23. Kongress in Mannheim

Für Mitglieder

  • Vergünstigungen bei den DAHTH-Modulen und beim Jahreskongress der DAHTH/DGH
  • Jährliche Mitgliederversammlung
  • Veröffentlichung von Behandlungsadressen auf der Landkarte
  • Regionalgruppen
  • Download älterer Ausgaben der Zeitschrift für Handtherapie
  • Teilnahme am Visitor-Programm, bei dem die Möglichkeit besteht, bei Handtherapeuten im In- und Ausland zu hospitieren, bzw. selbst Hospitantenplätze anzubieten
  • Stipendien im Bereich der Handtherapie

Projekte

Die DAHTH e.V. beteiligt sich aktiv an verschiedenen nationalen wie auch internationalen Projekten

  • Ausrichter des Weltkongresses für Handtherapeuten & Handchirurgen 2019 in Berlin
  • Beteiligung an interdisziplinären Versorgungsleitlinien
  • Nervenverletzungen, periphere Nervenverletzungen
  • Leuchtturmprojekt Hand: Implementierung der ICF Core Sets der Hand in der klinischen Praxis
  • Boost-Project
  • Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten
  • Erarbeitung von Behandlungskonzepten, z. B. Nachbehandlung von konservativ versorgten SL-Band-Instabilitäten

Satzung

Aktuelle Satzung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie (DAHTH) e. V.

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie (DAHTH e. V.).
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Sendenhorst und seinen Gerichtsstand beim Amtsgericht Ahlen (Deutschland).
  3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

Förderung der beruflichen Bildung.

Dieses wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung handtherapeutischer Weiterbildungen, deren Durchführung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern stattfindet.

Durch den Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen unterschiedlicher medizinischer Berufsgruppen aus dem In- und Ausland.

§3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein „Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie“ (DAHTH e. V.) ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  4. Der Verein darf keine Personen durch zweckfremde Ausgaben und unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§4 Mitglieder des Vereins

  1. Der Verein besteht aus:
    1. Mitgliedern
    2. Ehrenmitgliedern
    3. Korrespondierenden Mitgliedern
    4. Kooperierenden Mitgliedern.
  2.  MITGLIEDER des Vereins können staatlich anerkannte Therapeut*innen sowie approbierte Ärzte*innen und handtherapeutisch Interessierte sein, die auf eigenen Antrag aufgenommen werden. Sie sind stimmberechtigt und in ein Amt wählbar.
  3. Zu EHRENMITGLIEDERN können durch die Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich um die Entwicklung und Förderung der Therapie außerordentlich verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt und nicht in ein Amt wählbar.
  4. Zu KORRESPONDIERENDEN MITGLIEDERN können verdiente Personen, insbesondere ausländische Therapeuten*innen sowie ausländische Ärzte*innen und Gelehrte ernannt werden. Korrespondierende Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und nicht wählbar, sofern sie nicht dem Verein als Mitglied angehören.
  5. Als KOOPERIERENDE MITGLIEDER können natürliche wie auch juristische Personen durch Zustimmung der Mitglieder aufgenommen werden. Sie sind nicht stimmberechtigt und nicht wählbar.

§5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss

  1. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle oder dem Kassenwart.
  2. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern, korrespondierenden Mitgliedern und kooperierenden Mitgliedern erfolgt durch den Beschluss der Mitglieder, der mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten in geheimer Abstimmung erfasst wird.
  3. Der Austritt aus der Gesellschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung des Mitglieds an den/die Schriftführer*in erfolgen. Eine Rückerstattung des Beitrags bei Kündigung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt nicht.
  4. Verstößt ein Mitglied gegen die Interessen der Gesellschaft, so kann der Vorstand nach Anhörung der/des Betroffenen das vorläufige Ruhen der Mitgliedschaft bis zur Entscheidung über einen Ausschluss des Mitgliedes in der Mitgliederversammlung verfügen. Dem/der Betroffenen ist nach vorheriger schriftlicher Stellungnahme vor der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Für den Ausschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  5. Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, der staatlichen Anerkennung oder der Approbation eines Mitgliedes durch rechtskräftiges Urteil berechtigt den Vorstand das vorläufige Ruhen der Mitgliedschaft ohne vorheriges Anhören des/der Betroffenen sofort zu verfügen. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung entsprechend §5 Absatz 4.

§6 Beitragszahlung

  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Ehrenmitglieder, korrespondierende Mitglieder und kooperierende Mitglieder sind von der Beitragspflicht freigestellt.
  3. Es besteht die Möglichkeit zur Reduktion des Jahresbeitrages um 50% für nicht-berufstätige Mitglieder und Studenten. Dieser Antrag muss nach einem Jahr verlängert werden und jeweils bis zum 31.12. vorliegen.
  4. Die Beitragszahlung ist im ersten Jahresquartal fällig. Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei Eintritt erfolgt die Beitragsermessung halbjährlich des Kalenderjahres.
    Ein Mitglied des Vereins kann im aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit den Mitgliedsbeiträgen ein Jahr im Rückstand ist und auch nach schriftlicher Mahnung den Beitrag nicht innerhalb von 4 Wochen nach Absendung der Mahnung voll erfüllt hat. In der Mahnung soll auf einen beabsichtigten Ausschluss hingewiesen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Er ist dem Mitglied unter Angabe des Grundes unverzüglich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

§7 Vereinsorgane

  1. Die Organe des Vereins sind:
    1. der Vorstand (Hauptvorstand und erweiterter Vorstand)
    2. die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung besteht aus:
    1. den Mitgliedern
    2. den Ehrenmitgliedern
    3. den korrespondierenden Mitgliedern
    4. den kooperierenden Mitgliedern.

§8 Vorstand

  1. Der Hauptvorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der ersten Schriftführer*in sowie dem/der Kassenwart*in.
  2. Der erweiterte Vorstand besteht aus den Koordinatoren der Ausschüsse:
    • Ausschuss 1: Öffentlichkeitsarbeit
    • Ausschuss 2: Kongresse / Veranstaltungen
    • Ausschuss 3: Weiterbildung
    • Ausschuss 4: Fachfragen
  3. Der Vorstand besorgt die gesamten Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht in der Satzung andere Zuständigkeiten geregelt sind. Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, sie sind jeweils berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. Die amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet während der Amtsperiode ein Mitglied aus, kann der Vorstand eine/n Vertreter*in bestimmen. Diese/r wird erst stimmberechtigt, wenn seine /ihre Wahl durch die Mitgliederversammlung bestätigt wurde.
  5. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst, in der die Organisation und Verteilung der Aufgaben innerhalb des Vorstandes sowie die Pflichten der Funktionsträger geregelt ist. Sie wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  6. Gegebenenfalls können weitere Mitglieder in den Vorstand benannt werden. Der Vorstand bearbeitet die laufenden Angelegenheiten des Vereins und bereitet die Verbandssitzungen vor.
  7. Die Mitglieder der Vereinsorgane sind ehrenamtlich tätig. Ihnen kann eine angemessene Vergütung gewährt werden und angemessener Auslagenersatz für haupt- und nebenamtliche Dienstleistungen erstattet werden.

§9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung stellt die höchste Instanz im Verein dar.
  2. Die Mitgliederversammlung findet jedes Jahr an einem Ort nach Wahl des Vorstandes statt.
  3. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 6 Wochen einberufen, wenn dies ¼ sämtlicher Vereinsmitglieder unter schriftlicher Angabe von Gründen verlangen.
  4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Wahrung der Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
  5. Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
    1.  Die Bestellung des Vorstandes und des Rechnungsprüfers
    2.  Die Genehmigung der Jahresabrechnung und des Jahresberichts sowie die Entlastung des Vorstandes
    3.  Die dem Vorstand eingebrachten Anträge
    4.  Die aus ihrer Mitte eingebrachten Anträge, die dem Vorstand mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben sind. Im Falle von Dringlichkeitsanträgen beschließt die Mitgliederversammlung über deren Zulassung zu Beginn der Versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit
    5. Satzungsänderungen
    6. Auflösung des Vereins
    7. Mitgliedsbeiträge.

6. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse – soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung
des Vereins betreffen- mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder.
8. Nicht-Mitglieder können auf Antrag der Mitgliederversammlung auf dieser zugelassen werden.

§10 Beschlüsse und Satzungsänderungen

  1. Alle Abstimmungen bei Versammlungen und Sitzungen erfolgen in der von dem /der Versammlungsleiter*in vorgeschlagenen Form, falls die Teilnehmer nicht eine andere Form der Stimmabgabe beschließen.
  2. Die gefassten Beschlüsse sowie sonstige Ergebnisse der Versammlungen und Sitzungen sind schriftlich niederzulegen und von dem /der Versammlungsleiter*in und Protokollführer*in zu unterschreiben.
  3. Satzungsänderungen einschließlich der Änderung des Vereinszweckes bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
  4. Satzungsänderungen, die von der zuständigen Behörde verlangt oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig werden, können vom Vorstand selbständig beschlossen werden.

§11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Es ist dazu eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen unter der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit an UNICEF, Deutschland. UNICEF, Deutschland wird beim Finanzamt Köln-Süd unter der StNr 219/5881/0409 geführt. Diese haben das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
  3. Beschlüsse über das künftige Vereinsvermögen dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Sendenhorst, März 2021