Bis zum 31.12. eines Jahres kann ein schriftlicher Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden. Der ermäßigte Beitrag beträgt 50 €. Rückwirkende Ermäßigungen sind nicht möglich. Die Beitragsermäßigung gilt bis zum 31.12. des Folgejahres und muss jährlich neu gestellt werden, falls die Gründe für eine Ermäßigung weiterhin bestehen. Die entsprechenden Nachweise sind dem schriftlichen Antrag beizufügen.

 

Wer kann einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen?

  • Schüler und Studenten
  • Mitglieder in Elternzeit
  • Rentner
  • Arbeitssuchende