In erster Linie soll unsere Weiterbildung der eigenen Wissensvermehrung dienen und einen modernsten Kenntnisstand in den Bereichen der Handrehabilitation und der Rehabilitation vermitteln. Wenn man die gesamte Weiterbildung einschließlich Prüfung erfolgreich absolviert hat, kann man sich auch Handtherapeut/In DAHTH nennen.
Primär ist unsere Website so ausgelegt, dass alle relevanten Informationen hier zu finden sind. Hilfreich ist hier auch der druckerfreundliche Ausbau unserer Website, falls Sie nicht so gerne am Bildschirm lesen. Sollten Sie spezielle Fragen haben und die Informationen auf dieser Website inkl. dieser FAQ nicht ausreichen, so können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte wenden Sie sich bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie - DAHTH e.V. Westtor 7, 48324 Sendenhorst oder per mail direkt an die AG Handtherapeut.
Wenden Sie sich bitte auf dem Postweg an die Geschäftsstelle der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e.V. DAHTH, Westtor 7, 48324 Sendenhorst oder per eMail direkt an die AG Handtherapeut.
Ergo- und Physiotherapeuten, deren Ausbildung in Deutschland anerkannt wird.
Im Prinzip: Nein. Die DAHTH e.V. hat eine allgemeine Anerkennung ihrer Handtherapeutenqualifikation zum Ziel. Ist dieses Ziel erreicht, so kann die DAHTH e.V. nicht das Kontrollorgan für die dann mögliche Anerkennung sein. Auch Nichtmitglieder können die von uns geforderten Qualifikationen besuchen und somit ihre Qualifikation vervollständigen. Ob jemand den Vorteil der Vergünstigungen und der umfassenderen Informiertheit als DAHTH e.V. - Mitglied nutzen möchte, bleibt ihm selbst überlassen.
Nein, es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge. Die DAHTH e.V. hat sich entschlossen, die Qualität der Maßnahmen sowie die Abwicklungsfreundlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Jedes Modul ist ein in sich abgeschlossenes Element und kann vor oder nach anderen Elementen besucht werden. Jeder, der zum Handtherapeuten DAHTH werden möchte kann selbst entscheiden, was ihm wann am Wichtigsten ist.
Die vier Jahre allgemeiner Berufserfahrung, sowie die zwei Jahre handspezifische Arbeitszeit müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung erreicht sein. D.h. dann, wenn man die erfolgreiche Teilnahme an allen Kursen belegen kann - inkl. aller möglichen Äquivalenzregeln. Sie sind NICHT als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.
Das Volumen der Arbeitszeit richtet sich nach den üblichen Standards, d.h. dass die geforderten Jahre in etwa mit dem Volumen einer Vollzeittätigkeit gelebt werden mussten (> 30 Wochenstunden). Teilzeittätigkeiten müssen entsprechend hochgerechnet werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der fachliche Schwerpunkt Handrehabilitation nur teilweise gelebt wird (Bsp: üblicherweise 50% Handpatienten bei einer Vollzeitstelle entspricht einer Teilzeittätigkeit).
Die DAHTH e.V. empfiehlt, bezüglich der behandelten Patienten eine einfache statistische Dokumentation selbst zu führen. Dies erleichtert im Zweifelsfall sicher das Verfahren zur Anerkennung der Berufserfahrung.
Nein. Vor und während der Qualifizierung müssen die Teilnehmer sich nicht bei der DAHTH e.V. melden. Erst wenn alle oder fast alle Module absolviert wurden, muss man mit dem Antrag auf Bearbeitung der Unterlagen mit der DAHTH e.V. in Kontakt treten. Selbstverständlich kann man sich jedoch mit allen Fragen an die DAHTH e.V. wenden.
Ja. Einige Fortbildungen, die dem Wesen nach vergleichbar mit Modulen der DAHTH e.V. - Reihe sind und die die Qualitätskriterien erfüllen, können in einer Übergangszeit angerechnet werden. Bestimmte Qualifikationen werden wir auch weiterhin anerkennen. Siehe hierzu auch unsere Informationen zur Zusatzqualifikation.
Die Gesamtmaßnahme schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.
Ja. Fortbildungen, die inhaltlich, qualitativ und quantitativ mit Modulen der DAHTH e.V. - Reihe sind und die die Qualitätskriterien erfüllen, können teilweise in einer Übergangszeit, teilweise auch dauerhaft angerechnet werden. Siehe hierzu auch die Informationen zu den einzelnen Modulen.
Sollten alle Module belegt werden, so rechnen wir bei ca. 380 Kontaktstunden mit einem Preis von ca. 5500 € . Unsere Anerkennung von Vorqualifikation kann die Kosten z.T. erheblich senken. Bitte hierzu die Erläuterungen bei den einzelnen Kursen beachten.
Die Kosten der Fortbildungsveranstaltungen sowie die Verwaltungskosten für die Gesamtmaßnahme. Die Kosten für die Fortbildungsveranstaltungen legen die Veranstalter fest. Die Kosten der Gesamtmaßnahme müssen die Aufwendungen der DAHTH e.V. decken. Diese unterteilen sich in die Kosten zur Bereitstellung der nötigen Infrastruktur (Geschäftsstelle) und Kosten für bestimmte Verwaltungsarbeiten (Prüfungsgebühren, Einzelfallprüfungen).
Durch den Mitgliedsbeitrag sind bereits viele Kosten der DAHTH- Arbeit gedeckt. Es fallen allerdings noch Bearbeitungsgebühren für konkrete Verwaltungstätigkeiten der DAHTH e.V. an, z.B. Prüfungsgebühren, Einzelfallprüfungen (auf Antrag).
Die einfache Bearbeitung der Antragsunterlagen durch die DAHTH e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) ist zur Zeit noch kostenfrei. Die Prüfung ist kostenpflichtig und wurde für 2010 auf 300 € festgelegt ist. Sind die Antragsunterlagen nur mit hohem Aufwand zu bearbeiten, so werden u.U. höhere Kosten entstehen, dies wird den betreffenden Personen mit der Möglichkeit zur Korrektur vorab mitgeteilt.
Die meisten Fortbildungsveranstalter bieten inzwischen vergünstigte Preise für DAHTH e.V.- Mitglieder an, so dass die Kosten für die Mitgliedschaft hierdurch deutlich entlastet werden. Ansonsten ist die Hauptaufgabe der DAHTH e.V. nicht die Abwicklung der Handtherapeutenqualifikation, woran sie im Übrigen auch finanziell keine Vorteile hat. Für die Bereitstellung professioneller Dienste (z.B. Geschäftsstelle) und die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit auf allen weiteren Themenfeldern bleibt es weiter notwendig, von den Mitgliedern auch finanziell unterstützt zu werden (siehe "Leistungen").
Zu dieser Zeit (Stand April 2007) ein klares Nein - die Zusatzqualifikation Handtherapeut DAHTH e.V. ist nicht allgemein anerkannt. In Deutschland gibt es derzeit keine Handtherapeutenqualifikation, die allgemein anerkannt ist. Siehe hierzu auch das nach wie vor gültige Positionspapier.
Wir haben nach wie vor keinen Zweifel an der erfolgreichen Etablierung unserer Zusatzqualifikation im deutschen Gesundheitswesen. Auch der Anerkennung durch die internationalen Partnerorganisation sehen wir mit Zuversicht entgegen. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir z.Z. noch keine weitergehenden Informationen veröffentlichen können.
Die DAHTH e.V. ist bestrebt, bis 2010 alle nötigen Arbeiten an den Punkt der Umsetzbarkeit vorangetrieben zu haben.
Ja. Fortbildungen, die inhaltlich, qualitativ und in Hinblick auf die Anzahl der Unterrichtseinheiten mit Modulen der DAHTH e.V.- Reihe sind und die die Qualitätskriterien erfüllen, können unter klar definierten Bedingungen angerechnet werden. Siehe hierzu die Informationen zur Zusatzqualifikation Handtherapeut DAHTH e.V. - jeweils unten im Text bei den einzelnen Modulbeschreibungen.
Ja. Die DAHTH e.V. legte von Beginn ihrer Konzeption Wert auf die mehrfache Nutzbarkeit von Qualifikationen. So wird auch in Zukunft z.B. ein Physiotherapeut mit in Deutschland anerkannter manualtherapeutischer Zusatzqualifikation das Modul Manuelle Mobilisation nicht mehr belegen müssen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Beschreibungen der einzelnen Module.
Als Mitglied der DAHTH e.V. haben Sie die Möglichkeit, sich die jeweiligen Bestätigungsformulare herunterzuladen und ausfüllen zu lassen (Siehe die jeweilige Modulbeschreibung, ganz unten. Sie müssen als Mitglied auf dieser Website eingeloggt sein).
Ihre korrekt ausgefüllten Bestätigungen können Sie der DAHTH e.V. zur Prüfung mit Ihren gesamten anderen Kursbestätigungen gemeinsam einsenden. Dieses Verfahren wird frühestens Mitte 2009 aktiviert und auch dann sollten nur vollständige Unterlagsmappen eingereicht werden (Bestätigungen von allen Kursen bzw. allen äquivalenten Vorqualifikationen). Wir werden noch gesondert darauf hinweisen, ab wann man die Unterlagen einreichen kann, es wird dann auch noch eine Checkliste herausgegeben.