Zugang zur Prüfung
Hier können Sie sich informieren, wie Sie Zugang zur Prüfung erhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie ab sofort Ihre Unterlagen erst dann einreichen sollten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben. Ansonsten dient diese Information zu Ihrer Orientierung und um ggf. schon im Vorfeld möglichst alle Unterlagen vorbereiten zu können.
Was sind die Voraussetzungen, um Zugang zur Prüfung zu erhalten?
- Qualifikation als Ergo- oder Physiotherapeut/In. Diese Grundausbildung muss in Deutschland anerkannt sein.
- Mindestens vier Jahre allgemeine Berufserfahrung, wovon mindestens zwei Jahre davon mit handtherapeutischer Erfahrung nachzuweisen sind.
- Erfolgreiche Teilnahme an allen 12 Modulen der Weiterbildung HandtherapeutIn DAHTH. In der Übergangszeit bis Ende 2014 können über die Äquivalenzregelungen klar festgelegte alternative Qualifikationen anerkannt werden.
- Schriftlicher und vollständiger Antrag auf Zulassung zur Prüfung inkl. aller notwendigen Nachweise an die DAHTH e.V.
Wie kann man Zugang zur Prüfung erhalten?
Auf der DAHTH Website ist das Formschreiben „Antrag auf Zugang zur Abschlussprüfung“ (HTD039 - Prüfungszugang) zu finden. Dieses sollten Sie herunterladen, vollständig ausfüllen und zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen, die sich aus dem Schreiben ergeben in einfacher Kopie an die DAHTH auf dem Postweg senden.
Die Vorgaben auf diesem Dokument sind verbindlich einzuhalten. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass die DAHTH e.V. ausschließlich Kopien von Dokumenten wünscht und keine Haftung für Originaldokumente übernehmen kann.
Die Vorgaben auf diesem Dokument sind verbindlich einzuhalten. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass die DAHTH e.V. ausschließlich Kopien von Dokumenten wünscht und keine Haftung für Originaldokumente übernehmen kann.
Entsprechend den Vorgaben, sind folgenden Unterlagen beizulegen.
- Vollständig ausgefülltes Formschreiben HTD039 Prüfungszugang im Original
- Kopie der Berufsurkunde
- Kopie der Bestätigung des Arbeitgebers über die Berufstätigkeit inkl. Bestätigung der handtherapeutischen Schwerpunkttätigkeit (HTD028 Bestätigung Berufserfahrung) *
- Kopien der Nachweise der erfolgreichen Teilnahme aller Module von A1 bis C4.
Falls die Äquivalenzregelungen in Anspruch genommen werden, sind die ggf. notwendigen Dokumente zu verwenden und Kopien einzureichen.
Wann kann man sich zur Prüfung anmelden?
Erst wenn man alle Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme erfüllt und die nötigen Nachweise korrekt und vollständig vorliegen, kann man den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Eine Anmeldung mit unvollständigen Belegen wird unbearbeitet zurückgesandt (siehe unten).
* Falls Sie die Meinung sind, dass es Unklarheiten in Zusammenhang mit der Status Ihres Arbeitsplatzes geben kann, sind diese unbedingt vor dem Antrag auf Prüfungszugang zu klären. Möglicherweise muss dem Zugang zur Prüfung der Status einer handtherapeutischen Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung DAHTH erreicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier auf unserer Website.
Bitte sehr aufmerksam lesen
Bei dem Nachweis der zweijährigen, fachspezifischen Berufserfahrung (bzw. fünfjährigen Berufserfahrung bei Inanspruchnahme der Äquivalenzregelungen für die Module B1 und C4) werden nur folgende Nachweise anerkannt:
- Es sollte nach Möglichkeit das DAHTH- Formular HTD028 Bestätigung Berufserfahrung verwendet werden. Auf jeden Fall müssen die dort aufgeführten Informationen in einer eventuellen individuellen Bestätigung unzweifelhaft vorhanden sein.
- Bestätigung durch den medizinischen Leiter einer handchirurgischen Klinik
- Bestätigung durch den Leiter einer handtherapeutischen Schwerpunktpraxis oder Fachabteilung DAHTH.
* Falls Sie die Meinung sind, dass es Unklarheiten in Zusammenhang mit der Status Ihres Arbeitsplatzes geben kann, sind diese unbedingt vor dem Antrag auf Prüfungszugang zu klären. Möglicherweise muss dem Zugang zur Prüfung der Status einer handtherapeutischen Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung DAHTH erreicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier auf unserer Website.
Häufige Fragen, wiederkehrende Probleme
Die Nachweise der Module A1 bis A3 über die Äquivalenzregelung für Ergo- oder Physiotherapeuten mit Bachelor- und Masterabschluss. Hier ist zu beachten, dass die Bestätigungsformulare vollständig entsprechend den Vorgaben von den Ausbildungsinstituten ausgefüllt werden. Die Formulare stehen für Mitglieder bei den Informationen zu den Äquivalenzregelungen zum Download bereit oder können unter pruefung@dahth.de angefordert werden.
Welche Art Prüfung wird durchgeführt?
Die Weiterbildung „HandtherapeutIn DAHTH“ wird mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss abgeschlossen.
Welche Inhalte werden überprüft?
Die Prüfungsfragen setzen sich aus Inhalten aller zwölf Module zusammen.
Wer prüft?
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus einem anerkannten Handchirurgen und einem handtherapeutisch erfahrenen und qualifizierten Therapeuten zusammen.
Wer kontrolliert die Abläufe der Prüfung?
Über die korrekte Anwendung der Prüfungsordnung einschließlich der Durchführung der Prüfung selbst wacht eine Prüfungskommission, d.h. ein Vertreter der Prüfungskommission hat das Recht bei der mündlichen Prüfung als Beisitzer dabei zu sein.
Welche Kosten entstehen?
Der Unkostenbeitrag beträgt für DAHTH- Mitglieder 300.- €, für Nichtmitglieder 380 €. Diese Gebühr muss nach der Bestätigung des Prüfungszugangs und vor der eigentlichen Prüfung überwiesen werden.
Welche Gründe können zur Nicht-Anerkennung von Fortbildungen führen?
Immer wieder fragen Mitglieder an, ob wir diese oder jene bereits absolvierte Fortbildung in unserer Weiterbildung als äquivalent zu Modul X oder Y anerkennen können. Hierfür sind eindeutige Äquivalenzregeln erarbeitet worden - siehe dort. Ein Abweichen von diesen festgelegten Regeln ist nicht möglich.
Für weitere Fragen, deren Beantwortung sich nicht eindeutig aus den Informationen auf der DAHTH- Website ergeben, können Sie hier Ihre Anfrage per Mail stellen: pruefung@dahth.de .