FAQ Schwerpunktpraxen/- Fachabteilungen - Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e.V.

FAQ Schwerpunktpraxen/- Fachabteilungen

An dieser Stelle beantworten wir häufige Fragen rund um unseren Qualitätsnachweis "handtherapeutische Schwerpunktpraxis DAHTH bzw. handtherapeutische Fachabteilung DAHTH (hier abgekürzt mit SPP/F). Sollten hier wichtige Fragen unbeantwortet bleiben, so bitte melden an schwerpunkt@dahth.de .

Bitte beachten: diese FAQ befindet sich noch im Aufbau. Texte können noch überarbeitet und weitere Fragen hinzugefügt werden.

Ist die Überprüfung kostenpflichtig?

  • Ja, pro Antrag müssen 90 € gezahlt werden. Dies beinhaltet eine normale, aufwandsarme Überprüfung der eingereichten Unterlagen inkl. der Klärung der Dokumentation einzelner Parameter, die notwendigen Verwaltungsarbeiten bis hin zur Ausstellung einer aussagekräftigen Urkunde und Erfassung auf der Landkarte unserer Internetseite.
  • Auf Wunsch des Antragstellers können auch umfassendere Hilfen gewährt werden. Diese zusätzlichen Aufwendungen müssen jedoch gesondert finanziell ausgeglichen werden. Über diese Kosten wird vor Übernahme der Arbeiten zwischen DAHTH e.V. und Antragsteller Einigkeit erzielt.

Was habe ich davon, mich Schwerpunktpraxis oder - Fachabteilung nennen zu können?

  • Die Hervorhebung auf unserer Landkarte wird dazu führen, dass Handpatienten, Ärzte, Rehaberater und andere über Ihre Schwerpunktsetzung informiert werden. Dies sollte zu einer vermehrten und zielgenaueren Nachfrage führen.

Warum muss ich Mitglied in der DAHTH e.V. sein, um SPP/F werden zu können?

  • Die DAHTH e.V. hat hier gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie - DGH ein Regelwerk geschaffen, mittels dem in einem überprüfbaren, standardisierten Verfahren die Konzentration eines Leistungserbringers auf die Handrehabilitation gemessen und belegt werden kann.
  • Die Antragstellung ist freiwillig und jedes Mitglied erkennt mit der Antragstellung an, dass hier der Rechtsweg ausgeschlossen ist. D.h. dass bei Nichteinigung über eine Bewertung der Angaben ausschließlich vereinsinterne Schlichtungsregelungen greifen.
  • Die DAHTH e.v. hat mit der verpflichtenden Mitgliedschaft eine rechtliche Handhabe, damit bei diesem Verfahren möglicherweise ausufernde, rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. 

Ich erreiche die Mindestzahl an Patientenbehandlungen noch nicht, was kann ich tun?

  • Wir empfehlen in diesem Fall, zuerst die Weiterbildung HandtherapeutIn DAHTH abzuschließen, da sie sicher zu mehr Nachfrage führen wird. Auf diesem Weg und über weitere Unterstützung wie z.B. die Teilnahme an unseren Regionalgruppen kann die DAHTH e.V. dabei helfen, mehr Handverletzte behandeln zu können. 
  • Parallel dazu sollten selbstverständlich die üblichen Werbeaktivitäten vom Leistungserbringer lanciert werden, denn die Mitgliedschaft in der DAHTH e.V. allein kann natürlich keine Garantie dafür sein, viele Handverletzte behandeln zu können.

Ich erreiche die Mindestpunktzahl von 15 auf dem Beurteilungsbogen nicht, was tun?

  • Die DAHTH e.V. unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Die konkrete Arbeit vor Ort mit Patienten und Gesundheitspartnern kann sie allerdings nicht leisten.  
  • Die sieben Kriterien inkl. ihrer jeweils steigenden Leistungsbewertung können auch ein Leitfaden für die Entwicklung unserer handtherapeutischen Schwerpunktausrichtung sein. In praktisch allen Kriterien kann man nach unserer Ansicht Steigerungen erreichen. Auf diesem Weg individuell voranzuschreiten erachten wir als Garant für die Erreichung des angestrebten Status. 

Soll ich jetzt handtherapeutisch schlechter arbeiten, wenn ich die DAHTH- Kriterien nicht erfüllen möchte?

  • Aus Sicht der DAHTH e.V. ganz klar NEIN. Die DAHTH e.V. bewertet keine Therapeuten oder Einrichtungen, die keinen Antrag stellen. Sie bietet lediglich ihren Mitgliedern die Möglichkeit, anhand von mit der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie und anderen Partnern ausgearbeiteten Parametern auf eine besondere Eignung für die Handrehabilitation hinzuweisen.

Wird es zu einer Wiederholungsprüfung kommen?

  • Es ist geplant, anerkannte Einrichtungen nach Ablauf von fünf Jahren zu einer erneuten Selbstauskunft aufzurufen. Bei dieser neuerlichen Überprüfung könnte möglicherweise auch verpflichtend nachzuweisen sein, dass mindestens ein(e) HandtherapeutIn DAHTH in verantwortlich beschäftigt ist. Die hierfür notwendigen Beschlüsse sind allerdings noch nicht gefasst. Wir werden informieren, wenn es hier neues gibt.
  • Die DAHTH e.V. behält sich auch das Recht vor, Wiederholungsüberprüfungen durchzuführen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Nichteinhaltung der Mindestkriterien hat.