Äquivalenzregelungen - Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e.V.

Äquivalenzregelungen

Die DAHTH e.V. erkennt falls möglich Qualifikationen an, die im Rahmen anderer Weiterbildungen erworben wurden. In der nachstehenden Liste sind alle anrechenbaren Vorqualifikationen aufgeführt.

Bitte beachten! Gemäß Vorstandsbeschluss vom November 2010 wird die Übergangsfrist bis Ende 2014 verlängert.


Bis Ende 2014 können darüber hinaus in der Vergangenheit erworbene Qualifikationen angerechnet werden. Auch diese Informationen finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass diese Regelungen nur noch relevant sind, wenn alle notwendigen Prüfungsunterlagen bis zum Ablauf dieser Übergangsfrist bei der DAHTH e.V. eingegangen sind. Die genauen Regeln für das Auslaufen der Übergangsregelungen wird noch festgelegt.

Mitglieder der DAHTH e.V. können sich alle benötigten Formulare downloaden - siehe unten.

A 1 ICF

Äquivalenz: Akademische Ausbildung, mindestens Bachelor mit entsprechenden Inhalten.

Nachweis: (Fach-) Hochschul- Abschlusszeugnis und DAHTH- Bestätigungsformular

A 2 Evidenzbasierte Praxis

Äquivalenz: Akademische Ausbildung, mindestens Bachelor mit entsprechenden Inhalten oder OMT- Ausbildung nach Vorgabe IFOMT

Nachweis: (Fach-) Hochschul- Abschlusszeugnis und DAHTH- Bestätigungsformular bzw. Urkunde OMT- Qualifikation

A 3 Qualitätsmanagement

Äquivalenz: Akademische Ausbildung, mindestens Bachelor mit entsprechenden Inhalten oder Workshopreihe 1 des Instituts für Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung - IQH e.V.

Nachweis:  (Fach-) Hochschul- Abschlusszeugnis und DAHTH- Bestätigungsformular bzw. Kursbestätigung des IQH

B 1 Medizinisch- therapeutische Grundlagen in der Handtherapie

Äquivalenz: Fünfjährige, vollzeitige Tätigkeit in einer handchirurgischen oder rheumaorthopädischen klinischen Fachabteilung (obere Extremität und Frischoperierte) oder handtherapeutischen Schwerpunktpraxis.

Nachweis: DAHTH- Bestätigungsformular

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Übergangsregelung, die Ende 2014 ausläuft.

B 2 Hospitation bei Operationen

Äquivalenz: Nachweis OP- Teilnahme auch in der Vergangenheit

Nachweis: DAHTH- Bestätigungsformular (Jede OP einzeln oder mehrere Operationen zusammengefasst auf einem Formular. Bitte beachten: videogestützte Operationsdemonstrationen werden nicht anerkannt)

B 3 Assessementverfahren

Äquivalenz

Keine Entsprechung, da neu ICF- und evidenzbasiert

B 4 Psychologische Aspekte in der Handtherapie

Äquivalenz: Keine Entsprechung, da bisher derartig handspezifischen Kurse angeboten wurden

B 5 Schmerz in der Handtherapie

Äquivalenz: NOI Kurse "Schmerzen verstehen" oder Maitland Level 2b

Nachweis: Kursbestätigung

C 1 Schienenbau

Äquivalenzen:

  • Variante A: Teil 1 und 2 - Statische und dynamische Schienenkurse von früher können anerkannt werden, wenn sie jeweils 2 Tage dauerten und die Referentenqualifikation in etwa vergleichbar war.
  • Variante B: 5 jährige Tätigkeit in einer handchirurgischen oder rheumaorthopädischen klinischen Fachabteilung oder in einer Praxis mit dem Schwerpunkt Handtherapie, in der regelmäßig statische und dynamische Handschienen angefertigt und kontrolliert wurden. Anerkennung hierfür statischer- und dynamischer Schienenkursteil (Kurs I und II). Ein schriftlicher Nachweis vom Praxisinhaber ist hierfür zu erbringen). 

Nachweis: Kursbestätigungen

Der Spezialschienenkurs (Kurs III) ist auf jeden Fall verpflichtend zu besuchen. Dort findet auch eine Lernzielkontrolle statt, die erfolgreich absolviert werden muss. Die DAHTH e.V. empfiehlt hier, auf jeden Fall den Teil 2 - dynamische Schienen zu wiederholen, wenn die früheren Kurse lange zurückliegen und/ oder nicht häufig Schienen gebaut werden.

Hinweis: Bei allen Varianten handelt es sich um Übergangsregelungen, die nur bis Ende 2014 gelten. Ab 2015 müssen alle drei Kursteile der DAHTH- Schienenkurs- Reihe besucht werden.

C 2 Physikalische Therapie & Weichteiltechniken

Äquivalenz: Keine Entsprechung. Dieser Kurs muss auf jeden Fall belegt werden.

C 3 Manuelle Mobilisation in der Handrehabilitation

Äquivalenz:

Nachweis früherer Kurse mit Schwerpunkt Handrehabilitation und gleichem oder höherem Zeitrahmen sowie vergleichbarer Referentenqualifikation. Die Qualitätskriterien müssen alle erfüllt sein und bestätigt werden.

Die Fortbildungsveranstaltungen basierten auf den in Deutschland anerkannten Konzepten Maitland ® , Kaltenborn- Evjent oder Cyriax.

  • Spezifische Fortbildungsveranstaltungen in Manueller Therapie. Das Themenfeld obere Extremität wurde konzeptintern in sich abgeschlossen bearbeitet, getrennte Module bauten inhaltlich aufeinander auf.
  • Der Hauptreferenten war mindestens Physiotherapeut mit OMT 2 / PT- OMT- Qualifi-kation und Unterrichtsberechtigung im dort vorliegenden Therapiekonzept; er war während der gesamten Kursdauer anwesend
  • Die Unterrichtsdauer entsprach mindestens 60 Unterrichtseinheiten

Nachweis: DAHTH- Bestätigungsformular

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Übergangsregelung, die Ende 2014 ausläuft.

C 4 Aktive Behandlungsansätze in der Handrehabilitation

Äquivalenz: Fünfjährige, vollzeitige Tätigkeit in einer handchirurgischen oder rheumaorthopädischen klinischen Fachabteilung oder handtherapeutischen Schwerpunktpraxis.

Hinweis: Hier handelt es sich um eine Übergangsregelung, die Ende 2014 ausläuft.

Nachweis: DAHTH- Bestätigungsformular


Bitte beachten: Bei allen Anrechnungsregelungen gilt: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dateien zum downloaden: